Donnerstag, 24. April 2008

Swisscom und die Grundverschluesselung

Im bereits erwähnten Interview im Tages-Anzeiger (siehe auch folgenden Blogeintrag) äusserte sich Swisscom-Chef Carsten Schloter auch über die Grundverschlüsselung:

Tages-Anzeiger: Im Parlament wird im Sommer darüber diskutiert, ob digitales Fernsehen reguliert werden soll. Im Fokus steht vor allem die Cablecom. Allerdings wäre auch Bluewin TV betroffen, oder?

Carsten Schloter: Ja, wenn die Motion so durchkommt, und die Settop-Boxen reguliert werden, wäre das wohl der Todesstoss für Bluewin TV.
Ich bin über diese Aussage etwas erstaunt.

Zwar ist die Situation bei IP-TV wie Bluewin-TV eine ganz andere. Das TV-Programm, dass der Kunde sehen oder aufzeichnen will, wird individuell für diesen Kunden auf seine jewelige Box gesendet. Die anderen Programme werden nicht an den Kunden übertragen. Dieses Verfahren nennt sich Streaming. Anders bei Kabelnetz-Betreibern, aber auch über Antenne oder Satellit: Alle Programme werden pararell übertragen und erst das Endgerät schaltet auf das gewählte Programm um. Dieses Verfahren nennt sich Broadcasting.

In Deutschland sendet die Deutsche Telekom die öffentlich-rechtlichen Programme über IP-TV auch ohne Grundverschlüsselung. Es wäre wohl auch Swisscom möglich, ohne Grundverschlüsselung zu senden, wenn es eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt.

Bei Bluewin-TV beurteile ich die Situation anders als beim normalen Digital-TV über das Kabelnetz. Im Kabelnetz macht eine freie Ausstrahlung von TV-Programmen ohne Grundverschlüsselung sehr viel Sinn, weil es bereits heute Standards und entsprechende Endgeräte gibt. Bei IP-TV-Netzen git es heute noch keine freien Boxen, ausserdem muss die Set-Top-Box tief ins System integriert werden.

Liebe Grüsse



Ralf Beyeler
www.comparis.ch

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Dabei sollte beachtet werden, dass Cablecom jeweils ein Gebietsmonopol hat. IPTV könnte theoretisch auch von anderen Anbietern angeboten werden.
M
F
G
Sopur