Dienstag, 15. April 2008

Cablecom, Grundverschluesselung und Polemik!

Zu meinem gestrigen Blogeintrag zur Digital-TV-Grundverschlüsselung erhielt ich folgenden Kommentar eines anonymen Users:

Inwiefern haben Sie hier Recherchen betrieben, bzw. woher nehmen Sie die Fachkenntnis, um hier zu argumentieren? Sie interpretieren die Grundverschlüsselung total falsch. Grundverschlüsselung ist nicht gleich Grundangebot. Aber ich denke die Fachleute wissen, worum es wirklich geht. Hier geht es nur um populistische Aussagen.
Ich erlaube mir, dazu kurz etwas zu sagen. Es ist immer einfach, den anderen etwas vorzuwerfen, ohne genau zu benennen, was konkret falsch ist. Es wäre daher toll, wenn die Vorwürfe konkretisiert werden könnten. Wie soll man die Grundverschlüsselung richtig interpretieren? Über welches Geheimwissen verfügen die Fachleute?

Ich kenne mich im Bereich Digital-TV aus und recherchiere grundsätzlich intensiv, bevor ich solche Aussagen mache. Leider muss ich feststellen, dass von Seiten der Kabelanbieter derzeit ein starkes Lobbying stattfindet, um die Leute zu verwirren und die Grundverschlüsselung abzuschiessen.

Das Grundangebot kann natürlich unterschiedlich definiert werden. Aber grundsätzlich können die TV-Programme als Grundangebot bezeichnet werden, die ohne Aufwand und ohne Entschlüsselung über den Satelliten empfangen werden können. Auch Programme, die über Antenne oder Kabelverbindungen (z.B. Regionalsender) zugeführt werden, kann man als Grundangebot bezeichnen. Genau dieses Grundangebot soll in Zukunft mit einer beliebigen Box, einem beliebigen Computer, einem beliebigen Fernseher empfangen werden. Wobei der Kabelanbieter weiterhin seine Box verkaufen darf.

Alle zusätzlichen Programme wie Pay-TV-Programme oder nicht frei empfangbare Spartenprogramme und Zusatzdienstleistungen wie Video-on-Demand könnten auch in Zukunft nur mit der Box des entsprechenden Anbieters benutzt werden.

Die Grundverschlüsselung ist meiner Meinung nach lediglich dazu da, zusätzliche Einnahmen für die Kabelnetz-Betreiber zu erzielen. Es gibt auch Personen von Kabelnetz-Betreibern, die dieses Haltung ebenfalls vertreten.

Ein Nachteil hat die Aufgabe der Grundverschlüsselung, allerdings meines Erachtens nicht ein allzugrosses: Der Kabelnetz-Betreiber kann keinen Support für die Boxen bieten. Der Kunde müsste sich dann an den Verkäufer wenden.

Wir können wie gesagt gerne zu diesem Thema diskutieren, dann aber mit konkreten Aussagen statt einer anonymen Hasstirade nach dem Motto "Sie verstehen eh nichts!".

Liebe Grüsse



Ralf Beyeler
www.comparis.ch

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Beyeler

Ich entschuldige mich, falls mein vorhergehender Kommentar in irgendwelcher Weise nicht sachlich gewesen sein soll. An diesem Punkt möchte ich aber auch noch festlegen, dass ich hier als Privatperson schreibe und keinem der oben genannten Unternehmen Schützenhilfe geben möchte sondern einfach darauf aus bin, dass wir als Kunden mindestens durch Fachleute wie Sie vertreten werden und auf eine objektive und fundierte Recherche vertrauen dürfen. Wenn Sie schon Unterschriften sammeln, dann möchte ich mich auch darauf verlassen können, dass danach auch etwas passiert.

Sie schreiben, dass ich davon ausgehen darf, dass Sie genügend qualifiziert sind um Bemerkungen zu machen. Obwohl das steht hier auch nicht zur Debatte, da wir in der Schweiz alle das Recht auf freie Meinungsäusserung haben, egal ob Fachmann oder nicht. Inwiefern können Sie Ihren Lesern erklären, wie die DVB (Digital Video Broadcast) Technologie funktioniert und wo genau hier die Kryptologie sinnvoll ist bzw. was für eine Rolle die Konzessionen, regionalen Bestimmungen usw. hier spielen. Und ich frage hier nach Fakten, nich nach Ihrer persönlichen Meinung.

Da ich ja nun von Ihrer Fachkenntnis ausgehen darf, können Sie mir sicher erklären, was der Vorteil wäre, wenn Unternehmen wie Cablecom oder Swisscable die Grundverschlüsselung entfernen würden und allen Kunden den freien Zugang zu dutzenden verschiedenen CA-Modulen und DVB-Empfängern (-S, T- und -C) lassen würden, wäre dann das Problem gelöst, oder müsste ich mich als Kunde dann einfach anderen Fachleuten in ihren Fachgeschäften stellen, bei denen einer behauptet, "Sie empfangen in der Schweiz alles terrestrisch, bzw. über Sattelit oder Kabel". Ich würde Ihnen empfehlen, einmal in so einen Fachhandel zu gehen und sich beraten zu lassen.

Für uns Kabelfernseh-Kunden ist es wichtig, dass jemand mit Ihrer Qualifikation uns differenzierte und objektive Recherchen bietet und uns genau aufzeigt, was das Problem ist und nicht nur Wortfetzen aus Sonntagszeitungen rauszieht, wo man schlussendlich etwas total anderes liest, als ursprünglich geschrieben wurde. Klar, ich wäre sicher zufrieden, wenn es so offensichtlich wäre, dass die grossen Kabelnetzbetreiber hier die alleinige Verwantwortung und Schuld tragen, dass ich als Kunde nicht frei wählen darf. Aber ich denke, die Thematik ist doch ein wenig komplexer, als Sie diese hier darstellen. Ich möchte hier überhaupt keine negative Kritik ausüben. Wenn aber jemand publizistisch tätig wird un auch noch eine gewisse Message rüberbringen will und die Leute mit dieser überzeugen möchte, sollte diese nicht so stark polarisieren.

Freundliche Grüsse

Einer Ihrer Leser

Ralf Beyeler hat gesagt…

Guten Tag

Besten Dank für Ihre Antwort.

Zuerst möchte ich festhalten, dass die Unterschriftensammlung nicht durch mich oder comparis.ch organisiert wird. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS hat diese Unterschriftensammlung organisiert. Ich finde die Forderung eine gute Sache und habe deshalb dazu aufgerufen, diese Petition zu unterschreiben.

Ich bin nicht der Techniker und kann daher nicht mit allzuviel technischen Details aufwarten. Ich verstehe einige technische Details, diese zu formulieren ist aber nochmals eine andere Sache.

Ich versuche hier mal, die DVB-Technologie zu erklären. Im DVB-Standard werden die Programme ausgestrahlt, wobei es verschiedene Varianten und Unterstandards gibt. Auch die Cablecom strahlt im DVB-Standard aus. Um sicher zu stellen, dass nur bestimmte Programme empfangen werden können, werden die jedoch Programme verschlüsselt. Nur wer einer freigeschaltete Set-Top-Box mit entsprechender Smartcard besitzt, sieht die TV-Programme (oder wer eine gehackte Box einsetzt). Das Ganze ist ähnlich wie bei einem Handy: Ist eine gültige SIM-Karte im Handy, kann das Handy benutzt werden. Bei der Verschlüsselung von Set-Top-Boxen gibt es verschiedenen Varianten, in der Regel wird das DVB-Signal verschlüsselt und dann wieder entschlüsselt. Bei Cablecom ist es so, dass auch Set-Top-Box und Smartcard übereinstimmen müssen, während es oftmals ausreicht, eine gültige Smartcard zu verwenden.

Die Frage, wo Kryptologie sinnvoll ist und wo nicht, kann man nicht objektiv beantworten. Unbestritten ist, dass Pay-TV-Programme verschlüsselt werden müssen, da nur die Personen, die dafür auch bezahlen, die entsprechenden Sendungen sehen sollen. Ähnliches mit exklusiven Programmen, die im Rahmen von Paketen vermarktet werden sowie durch den Kunden individuell gegen Gebühren abgerufene Filme (sogenanntes Video-on-Demand). In all diesen genannten Fällen ist der Einsatz eines Verschlüsselungssystem nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig.

Anders sieht es bei den Programmen aus, die grundsätzlich frei empfangen werden können. Hier kann man nicht objektiv beantworten, ob die Kryptologie sinnvoll ist oder nicht. Hier kann man unterschiedlicher Meinung sein. Aus Sicht eines Anbieters kann es sinnvoll sein, die Programme verschlüsselt auszustrahlen. Vorteile sind (aus Sicht des Anbieters), dass man dem Kunden eine Box vorschreiben kann, zusätzliche Einnahmen erzielen kann sowie dem Kunden einfach weitere kostenpflichtige Dienstleistungen verkaufen kann. Aus Sicht des Kunden (so auch der Standpunkt der Stiftung für Konsumentenschutz SKS) ist es sinnvoll, die Programme nicht zu verschlüsseln. Der Kunde kann dann das Grundangebot mit einem Endgerät seiner Wahl nutzen, z.B. auch auf ein Computer, ein Festplatten-Recorder mit grösserer Speicherkapazität oder ein HD-Recorder.

Die Frage betreffend der Rolle der Konzessionen und regionalen Bestimmungen kann ich nicht beurteilen.

Cablecom strahlt übrigens bereits heute zwei TV-Programm (SFinfo, Cablecom Preview) unverschlüsselt aus. Die Cablecom-Box funktioniert einwandfrei, obwohl diese beiden Programme nicht verschlüsselt werden.

Würde die Grundverschlüsselung angenommen, hätte der Kunde dann die Möglichkeit, ein beliebiges Endgerät seiner Wahl einzusetzen. Allerdings könnte der Kunde wie heute auch weiterhin die Cablecom-Box nutzen. Wenn sich der Kunde für die Cablecom-Box entscheidet, ändert sich für ihn gegenüber heute überhaupt nichts. Im Kabel hat man Zugang zu DVB-C, nicht zu DVB-S und grundsätzlich auch nicht zu DVB-T (Ausnahme: Ein Waadtländer Kabelnetz speisst DVB-T ein). Eine DVB-T-Set-Top-Box wird also am Kabelnetz in der Regel nicht funktionieren, das selber gilt für die DVB-S-Box.

Die Problematik mit den CA-Modulen ist eine ganz andere und steht derzeit nicht zur Diskussion (ist auch nicht Gegenstand der Petition). Mit den CA-Modulen wäre es theoretisch möglich, mit einem Endgerät seiner Wahl auch verschlüsselte Pay-TV-Programme zu empfangen. Ob auch Zusatzservices wie Video-on-Demand einwandfrei funktionieren ist fraglich bzw. bei vielen Geräten eher unwahrscheinlich.

Ich weiss nicht, was Sie mit "wäre dann das Problem gelöst" meinen. Der Kunde kann wie gesagt auch seine bisherige Box verwenden, alternativ kann er auch im Fachhandel beraten lassen und eine Box kaufen. Denkbar wäre auch, dass der Fachhandel die Cablecom-Box auch verkauft.

Ich denke nicht, dass die Thematik so komplex ist, wie es immer heisst. Das Signal wird von Satelliten übernommen, dann 1:1 zu neuen Paketen verpackt, dann schliesslich verschlüsselt. Das Komplexeste dürfte die Verschlüsselung, die Entschlüsselung und die Verwaltung der Entschlüsselungs-Smartcards sein. Zusatzservices wie EPG (elektronischer Programmführer) ist heute bereits im Internet abrufbar. Ich selber habe einen DVB-T-Empfänger, der den elektronischen Programmführer aus dem Internet holt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weitere Informationen zur ganzen Thematik geben. Sollten Sie noch Fragen haben, fragen Sie einfach nach.

Freundliche Grüsse




Ralf Beyeler