Sonntag, 23. Dezember 2007

Kassensturz über Cablecom-Verkäufer

Das TV-Konsumentenmagazin Kassensturz von SF1 berichtete am vergangenen Dienstag wieder einmal über die Cablecom.

Ein Cablecom-Verkäufer (bzw. ein bei einer Drittfirma angestellter Verkäufer, der im Auftrag von Cablecom verkaufen soll) klingelt bei Herrn Muff und will den Herrn überreden, seinen Internet-Zugang von Swisscom zu Cablecom zu zügeln. Doch Herr Muff will nicht.

Drei Monate später erhält Herr Muff die Kündigungsbestätigung von Swisscom. Denn der Cablecom-Verkäufer wollte sich nicht damit abfinden, dass Herr Muff kein Cablecom-Internet wollte und kündigte gleich selbst den Internet-Zugang von Herrn Muff bei Swisscom.

Immerhin: Der betroffene Cablecom-Verkäufer wurde inzwischen entlassen.

Doch das Problem bei zahlreichen Verkäufern, die nicht direkt bei den Telekom-Firmen angestellt sind, sondern bei Drittfirmen ist der geringe Basislohn. Einen existenzsichernden Lohn erhalten diese Verkäufer nur, wenn sie genügend Menschen zum Wechsel überreden können. Denn die Mitarbeiter erhalten in der Regel einen niedrigen Lohn und eine Abschluss-Provision. Ähnliche Probleme wie im Kassensturz erwähnt hatten auch andere Firmen bereits.

Als Kunde gilt: Einfach Nein sagen. Und wenn die Kündigungsbestätigung kommt, sich wehren. Denn über welchen Anbieter man surfen will, sollte man selber entscheiden können. Diesen Entscheid sollte man nicht einem Vertreter überlassen.

Grüsse



Ralf Beyeler
www.comparis.ch

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