Dienstag, 10. Februar 2009

Randregionen müssen fuer das Internet bezahlen

Im heutigen Tages-Anzeiger gibt es einen interessanten Artikel zum Thema "Randregionen müssen für Anschluss zahlen" (Artikel ist nicht online verfügbar).

Die Swisscom, die bei jeder Gelegenheit erwähnt, dass sie die Grundversorgung sicherstellt (während die Mitbewerber Trittbrettfahrer sein sollen) und alle Kunden ADSL haben könnten, wird an diesem Artikel keine Freude gehabt haben. Im Artikel des Tages-Anzeigers geht es konkret um die Zürcher Gemeinde Altikon. In der Gemeinde mit über 600 Einwohnern gibt es weder ein Kabel-TV-Netz noch schnelles Internet von Swisscom. Die Geschwindigkeit beträgt nur lächerlich langsame 600 KBit/s und damit erfüllt Swisscom die Grundversorgung und kann zusätzlich sagen, dass Swisscom schnelles Internet anbietet.

Gemäss Recherchen des Tages-Anzeigers bezahlt Swisscom für den Ausbau ihrer Infrastruktur maximal 300 Franken pro Haushalt. Bei 280 Haushalten bezahlt Swisscom somit 84'000 Franken, aber die Gemeinde muss selber schauen, wie sie 36'000 auftreiben kann. Gemäss dem Tagi-Artikel sind dies ganze 5 Prozent der Steuereinnahmen. Gemäss Artikel hat die Gemeinde keine andere Wahl als der Swisscom die Infrastruktur zu finanzieren, selbstverständlich kann die Swisscom den Kunden dann den vollen Preis verrechnen und muss der Gemeinde nichts für die getätigten Investitionen abliefern. Wie erwähnt ist Altikon nur ein Beispiel. Gemäss dem Tages-Anzeiger haben sich bisher rund 300 Gemeinden bei Swisscom gemeldet, die eine bessere Telecom-Infrastruktur wollen. Mit 120 Gemeinden soll sich die Swisscom geeinigt haben und in einem Drittel der Gemeinden mussten diesen einen erheblichen Teil der Kosten übernehmen. Gemäss Swisscom sei dies insbesondere dann der Fall, wenn die Ausbaukosten in keinem Verhältnis zur Zahl der angeschlossenen Kunden stehen oder aufgrund topografischer Gegegenheiten sehr hoch sind.

Im Artikel wird Marc Furrer, Chef der Kommunikationskommission zitiert, dass es im Grunde dem System der Grundversorgung widerspricht. Da so schnelles Internet nicht Teil der Grundversorgung sei, könne man es der Swisscom nicht verbieten.

Ich persönlich finde das Verhalten der Swisscom schlichtweg skandalös. Dass Ganze ist alles andere als Swissness, mit der sich das Unternehmen ständig in der Öffentlichkeit präsentiert. Zuerst lässt man die armen Steuerzahler die Infrastruktur finanzieren und dann kassiert man dieselben Steuerzahler mit hohen Preisen ab. Zumindest eine Entschädigung der durch die Gemeinde finanzierten Infrastruktur sollte Swisscom bezahlen. Die 36'000 Franken sind für Altikon eine grosse Menge, für die Swisscom jedoch eine Kleinigkeit.

Fraglich ist auch, weshalb die Gemeinde nicht eine andere Lösung wie z.B. eine Glasfaser-Erschliessung gesucht hat. Salopp gesagt hätte sich die Gemeinde wohl mit Swisscom darüber gestritten, wer die Glasfaserleitungen einziehen darf. Doch halt, ich habe ganz vergessen, dass es nicht um Zürich geht, sondern um die Randgebiet-Gemeinde Altikon.

Liebe Grüsse



Ralf Beyeler
Telekom-Experte von comparis.ch

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo Ralf

Diesen Beitrag finde ich etwas populistisch.

Fakt: Die Swisscom erfüllt gemäss Tagi den gesetzlichen Auftrag der Grundversorgung.
Alles was darüber hinaus geht, ist knallhartes Business und da stellt sich einzig die Frage ob es sich rentiert oder nicht.
Es ist ja nicht garantiert, dass die Swisscom jedem Haushalt ein Internetanschluss für 49.00 anbieten kann.
Dass die Kosten für die Gemeinde 5% der Einnahmen machen ist schon heftig. Das ist halt eine Frage von der Bereitschaft der Swisscom.
Klar ist das für die Swisscom bei dieser Gemeinde nichts. Sobald 20 weitere Gemeinden kommen die sich ungerecht behadelt fühlen und ebenfalls die Kosten ganz erlassen haben wollen, sind wir je nach dem schon bei 1 Million. Der Ausbau einer schnelleren Infrastruktur hat technisch gesehen, überigends nichts mit dem historischen Netz der Swisscom zu tun, da die Swissco den Breitbandausbau erst als gemischtwirtschaftliches (halb staatlich, halb privat)Unternehmen in Angriff genommen hat und somit nicht direkt vom Steuerzahler subventioniert wurde.
Die Gemeinde kann sich ja an den Kanton wenden und einen Kredit beantragen.

Gruess
Ivan

Ralf Beyeler hat gesagt…

Danke für Deinen Beitrag. Ich weiss, dass Swisscom nur 600 KBit/s anbieten muss und kein schnelleres Internet. Ich persönlich finde jedoch, dass Swisscom diese gut 1 Million Franken im Jahr investieren könnte. Natürlich profitiert Swisscom auch bei VDSL von ihrem historischen Netz: Die Kabelkanäle und Kupferleitungen zwischen Haushalten und Telefonzentralen wurden bereits vor Jahren eingezogen und diese werden weiterhin benutzt. Diese beiden Kosten machen rund 80% der Kosten für das Festnetz aus!

Liebe Grüsse



Ralf Beyeler

Anonym hat gesagt…

Die Grundversorgungskonzession ist doch ein Witz. 600 Kbps waren schon zur Zeit als die Konzession geschrieben wurde kein "Breitband" mehr - und im Jahr 2018 (dann läuft die Konzession erst aus!) sind 600 Kbps etwa so toll, wie wenn ich heute mit einem 9600 Baud Modem rumprotzen würde. Die Konzession muss definitiv vor 2018 (resp. 31.12.2007) überarbeitet werden.