Mittwoch, 25. Februar 2009

K-Tipp kritisiert Ombudscom

In der aktuellen Ausgabe der Konsumentenzeitschrift K-Tipp hat es einen Artikel mit dem Titel "Zweifel an der Neutralität der Ombudscom" (Artikel für Abonnementen online verfügbar).

Im Artikel erhebt der K-Tipp happige Vorwürfe an die Ombudscom. Bei der Ombudscom handelt es sich um die Ombudsstelle der Telekombranche. Der K-Tipp berichtet konkret über zwei Fälle, bei denen die Ombudscom nach Ansicht des K-Tipps einen falschen Schlichtungsvorschlag gemacht hat. In beiden Fällen sollte der Kunde einen Grossteil der Rechnung bezahlen, obwohl gemäss K-Tipp der Betrag rechtlich nicht geschuldet oder rechtlich nicht einklagbar ist. Das Fazit des K-Tipps: Die genannten Vorschläge fielen einseitig zugunsten des Anbieters aus.

Da ich nicht Jurist bin, kann und will ich das Ganze nicht kritisieren. Anmerken möchte ich nur, dass eine Ombudsstelle wie die Ombudscom für den Kunden eine interessante Anlaufstelle ist. In vielen Fällen empfiehlt die Ombudscom den Anbietern, die Rechnung massiv zu reduzieren. Da der Schlichtungsvorschlag der Ombudscom nicht verbindlich ist, ist es sicherlich empfehlenswert, eine Zweitmeinung - z.B. bei der Rechtsberatung des K-Tipps oder des Beobachters - einzuholen. Insbesondere, wenn der geforderte Betrag mehrere tausend Franken beträgt.

Liebe Grüsse



Ralf Beyeler
Telekom-Experte www.comparis.ch

Keine Kommentare: