Montag, 23. März 2009

Cablecom: Plombierung wider Willen?

Heute beantworte ich eine Frage aus den Blog-Kommentaren:

Die Cablecom hat gesagt, dass die Dose plombiert wird, wenn das digitale TV und Telefon jetzt gekündigt wird. Damit ist auch das normale Grundangebot der Cablecom nicht mehr nutzbar. Wie sieht es hier mit dem gesetzlichen Grundbedarf an Information für Radio und TV aus?

Sofern die Cablecom den Kunden wirklich mit der Plompierung droht, sofern die Kunden Dienstleistungen wie Digital-TV, den Kabelinternet-Zugang Hispeed oder der Telefondienst Digital phone kündigen wollen, finde ich dies als eine Frechheit. In der Praxis dürfte der Anschluss lediglich plombiert werden, wenn der analoge Basisanschluss gekündigt worden ist.

Ich bin kein Jurist, befürchte aber, dass die Cablecom oder der jeweilige lokale Kabelnetzbetreiber nicht verpflichtet ist, einen Kabelanschluss anzubieten. Und mindestens vier SRG-Programme sind ja weiterhin digital über Antenne empfangbar, daneben gibt es noch Satelliten-TV oder Bluewin.

Liebe Grüsse



Ralf Beyeler
Telekom-Experte von comparis.ch

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