Montag, 30. März 2009

Achtung Offenes WLAN

20 Minuten hat vor kurzem einen interessanten Service-Artikel unter dem Titel "Die Gefahr lauert im WLAN" veröffentlicht (Artikel online verfügbar).

Der Artikel enthält zwar nichts neues, aber vielen Nutzern sind die Gefahren eines offenen WLAN-Zugangs nicht bewusst.

Der Artikel beginnt mit folgendem Satz:

WLAN-Besitzer, die ihren Hotspot nicht mit einem Passwort schützen, dürfen sich nicht wundern, wenn plötzlich die Polizei im Haus steht und die Bude auf den Kopf stellt.
Der Einstieg ist zwar plakativ, aber durchaus denkbar. Denn es ist anzunehmen, dass für kriminelle Tätigkeiten im Internet eher ein offener, anonymer Internet-Zugang benutzt wird als der Internet-Zugang zu Hause oder am Arbeitsplatz. Denn anhand von IP-Adressen sind diese Aktivitäten in der Regel einfach rückverfolgbar.

20 Minuten hat den bekannten Informatik-Rechtsexperte David Rosenthal befragt. Nach seiner Aussage ist die Nutzung von fremden WLAN-Hotspots in der Schweiz zulässig, sofern keine Zugangssperre überwunden worden ist. Auch der Berner Rechtsanwalt Max Berger schrieb in seiner juristischen Fachpublikation, dass das Surfen auf fremden ungesicherten Drahtlosnetzwerken nicht sanktioniert werden kann.

David Rosenthal erklärte gegenüber 20 Minuten, dass der Anbieter eines offenen WLAN-Netzes theoretisch strafrechtlich belangt werden könne, falls das WLAN-Netzwerk für kriminelle Aktivitäten missbraucht worden und ausserdem ein fahrlässiges Verhalten des Netzbesitzers vorliege. Dies dürfte allerdings in der Praxis eher selten der Fall sein, räumt David Rosenthal ein.

Um Ärger zu vermeiden, kann es sicherlich nicht schaden, das WLAN abzusichern oder den Computer über Ethernet-Kabel ans Internet anzuschliessen.

Liebe Grüsse



Ralf Beyeler
Telekom-Experte von comparis.ch

Keine Kommentare: