Donnerstag, 17. Januar 2008

Flirt-SMS fuer 6000 Franken

In der aktuellen Ausgabe der Konsumentenzeitschrift K-Tipp gibt es einen Artikel, in der über einen Kunden berichtet worden ist, der eine Rechnung für Flirt-SMS in Höhe von 6000 Franken erhalten hat (Artikel für K-Tipp-Abonnenten online kostenlos zugänglich).

Der Kunde hat über eine Internet-Seite Flirt-SMS an Frauen geschickt. In den AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) wurden auf die Kosten aufmerksam gemacht. Doch wie viele andere Personen las der Kunde die AGBs nicht. Glück im Unglück: Da für mehr als 5 Franken SMS pro Minute versendet worden sind und dies gemäss K-Tipp gegen das Fernmelderecht verstösst, wurde der Rechnungsbetrag schliesslich halbiert.

Auf der Seite wird auf die AGBs verwiesen und dort wird auf die Kosten aufmerksam gemacht.
Auf der Seite, wo man eine Nachricht senden kann sowie seine Handy-Nummer eingeben kann, ist kein Hinweis auf die Kosten. Erst wenn man die AGB anklickt erhält man einen Hinweis.

Einige hilfreiche Tipps:
  • Die AGBs jeweils durchlesen, hilfreich ist auch die Suche nach "EUR" und "CHF", nach "Euro" oder "Franken". Oder man sicht ganz banal nach "kosten" oder "Rechnung". Damit findet man häufig kostenpflichtige Angebote.
  • Wird eine SMS an eine kurze Nummer (in der Regel drei oder vierstellig) versendet, wird es häufig teurer. In der Regel steht der Preis direkt neben der SMS-Nummer. Eine SMS kann 3 Franken kosten, aber auch nur 20 Rappen. Vor allem bei kurzen Nummern vorsichtig sein.
  • Wer keine SMS an kostenpflichtige Nummern senden will, kann der Zugang sperren lassen. Anruf beim eigenen Mobilfunk-Anbieter genügt. Dann sind allerdings auch einige seriöse Angebote nicht mehr erreichbar, wie z.B. die SBB-Fahrplan-Abfrage. Ebenfalls möglich ist die Sperre auch für Anrufe auf Sexnummern oder alle erhöht kostenpflichtige Nummern.
Liebe Grüsse



Ralf Beyeler
www.comparis.ch

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